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Allgemeine Geschäftsbedingungen der WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH

1. Allgemeine Bestimmungen, Vertragsschluss

1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen, insbesondere auch allgemeine Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, kommen nur zur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

1.2 Wir verkaufen unsere Ware nur an Käufer, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen berechtigt sind, unsere Produkte zu besitzen. Lieferungen an Privatpersonen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

1.3 Unsere Angebote sind, soweit nicht anders vereinbart, vier Wochen gültig.

1.4 Aufträge und Bestellungen an die WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH sind ohne anderslautende Regelung schriftlich zu erteilen. Die WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH erstellt ihrerseits eine schriftliche Auftragsbestätigung. Die schriftliche Auftragsbestätigung kann durch auftragsgerechte Leistungserbringung und/oder Lieferung ersetzt werden. Bestellungen gelten als Angebote auf den Abschluss eines Vertrages, dessen Ablehnung wir uns vorbehalten. Eine schriftliche Vertragsbestätigung ist nicht erforderlich. Bei Vertragsablehnung ist der Besteller umgehend zu informieren. Auftragsänderungen sind der WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH schriftlich mitzuteilen. Die WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH wird sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, den veränderten Anforderungen der Auftraggeber gerecht zu werden. Sie behält sich aber eine Überprüfung der Konditionen und Lieferbedingungen ausdrücklich vor.

1.5 Soweit wir uns mit einer Stornierung oder einem Vertragsrücktritt einverstanden erklären, sind durch den Besteller die entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

1.6 Die Produkte der WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH sind für Laboratoriums- und Forschungszwecke bestimmt und dürfen, falls nicht ausdrücklich vereinbart, nicht auf andere Weise verwendet werden, insbesondere nicht als pharmazeutische Wirkstoffe, für in-vivo diagnostische Zwecke, als Zusätze in Nahrungs- und Futtermitteln, Human- und Tierarzneimitteln sowie Kosmetika oder für andere gewerbliche Anwendungen.

2. Qualitäts-, Spezifikations- und Verwendungsangaben

Unsere gelieferten Produkte entsprechen den Qualitätsangaben und Spezifikationen, wie sie auf dem Produktzertifikat angegeben sind. Bei Abweichungen von Angaben auf sonstigen Lieferpapieren sind die Angaben auf dem Substanzbegleitschein maßgebend. Prüfscheine erstellen wir nur auf besondere Kundenanforderung; sie beziehen sich jeweils auf eine bestimmte Charge. Sämtliche Angaben auf den Produktzertifikaten, Etiketten, und Prüfscheinen beziehen sich ausschließlich auf die vertragsgemäße Beschaffenheit unserer Produkte. Sie beinhalten keine Eigenschaftszusicherung und stellen deshalb keine Absicherung gegen mögliche Mangelfolgeschäden dar.

3. Preise

3.1 Unsere Preise verstehen sich als Abgabepreise ohne Mehrwertsteuer. Alle sonstigen Kosten, wie z.B. für Frachten, Zölle, Versicherungsprämien und eventuell gewünschte oder erforderliche Sonderverpackung werden zusätzlich berechnet.

3.2 Für die Lieferung berechnen wir einen Verpackungs- und Frachtzuschlag nach unserer jeweils gültigen Versandkostenliste. Bei Lieferungen ins Ausland sind anfallende Zölle, Steuern, Versandkosten etc. vom Käufer zu tragen.

4. Bezahlung und Verrechnung

4.1 Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Gerät der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug, behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu berechnen, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird. Ein höherer Verzugsschaden wird dadurch nicht ausgeschlossen.

4.2 Ein Zurückbehaltungsrecht in zulässigem Umfang steht dem Besteller nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechung mit Gegenforderungen durch den Besteller ist nur insoweit zulässig, als diese von uns als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Verpackung und Versand

5.1 Die Verpackung und der Versand unserer Produkte entsprechen den Sicherheitsanforderungen der Gefahrgutvorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung.

6. Umfang der Lieferung, Lieferfristen, Liefertermine

6.1 Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir sie schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage der eventuell erforderlichen Genehmigungen. Etwaige vom Käufer innerhalb der Lieferfrist verlangte Änderungen in der Ausführung des Liefergegenstandes verlängern die Lieferfrist entsprechend.

6.2 Teillieferungen sind zulässig.

6.3 Der Eintritt unvorhergesehener Ereignisse berechtigt uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Als unvorhergesehenes Ereignis gelten solche Umstände, die wir mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, z.B. Krieg, währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, innere Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Streiks, Aussperrungen, unverschuldete Nichtbelieferung mit Vormaterial, Verkehrs- und Betriebsstörungen und sonstige Fälle höherer Gewalt, durch die die Erfüllung des Liefervertrags gefährdet, wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird. In diesem Fall sind wir berechtigt, ohne Gewährung von Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern. Erklären wir uns nicht, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen und Teilleistungen kann der Besteller nicht zurückweisen.

6.4 Falls wir in Verzug geraten, so muss uns der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Wird auch innerhalb dieser Nachfrist der Liefergegenstand durch uns nicht zum Versand gebracht, so ist der Besteller berechtigt, nach Fristablauf für diejenigen Mengen zurückzutreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht abgesandt waren. Können zugesicherte Fristen nicht eingehalten werden, steht dem Auftraggeber ausschliesslich ein Rücktrittsrecht zu. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet worden sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung.

7.2 Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware durch Dritte muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen.

7.3 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung um insgesamt 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Bei Erhalt der Leistung hat der Auftraggeber sie sofort zu prüfen. Erkennbare Fehler oder Mängel sind innerhalb von 10 Tagen, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Im Falle eines Mangels steht der WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH vorerst ein Recht auf Nachbesserung in angemessener Frist zu. Erfolgt die Nachbesserung nicht, nicht rechtzeitig oder schlecht, ist der Auftraggeber zur Minderung berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aller Art, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere betreffend Haftung für absichtliches oder grobfahrlässiges Verhalten.

8.2 Kommen wir vorstehender Gewährleistungsverpflichtung nicht nach oder schlägt diese fehl, so steht dem Besteller das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu; die Gewährleistungspflicht gilt als fehlgeschlagen, wenn ein Mangel trotz zweimaligen Ersatzlieferungs- oder Nachbesserungsversuchs nicht behoben ist.

8.3 Andere oder weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht im Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden). Beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften können Schadenersatzansprüche nur insoweit geltend gemacht werden, als der Besteller durch die Zusicherung gerade gegen Schäden der eingetretenen Art abgesichert werden sollte. Entgangener Gewinn und andere Vermögensschäden sind nicht ersatzfähig.

8.4 Der Auftraggeber verpackt und kennzeichnet Probengefässe, die Material mit erhöhtem Handhabungsrisiko enthalten (z.B. Explosivität, Toxizität, Karzinogenität, Radioaktivität, biologische Gefahren, HIV etc.), nach den gültigen Richtlinien. Er versorgt die WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH ferner mit allen ihm zugänglichen Unterlagen über bekannte Risiken des gelieferten bzw. des herzustellenden Materials (z.B. „Product Safety Data Sheets“ etc.). Ansonsten haftet er für Sach- und Personenschäden, die durch solche Stoffe verursacht werden. Die WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH ist berechtigt bei Bekanntwerden von durch den Auftraggeber trotz Kenntnis nicht übermittelter Informationen zu Gefahrenrisiken der herzustellenden Substanz vom Vertrag zurückzutreten und die entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

9. Geheimhaltung

Die WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH und der Auftraggeber verpflichten sich auf Gegenseitigkeit, Informationen, welche sie im Rahmen der Auftragsbearbeitung von der anderen Partei erhalten haben, geheim zu halten. Im einzelnen verpflichten sie sich:
– Die Information ausschliesslich zum vorgesehenen Zwecke zu verwenden,
– Ohne vorheriges schriftliches Einverständnis des Partners die Informationen keinem Dritten bekanntzugeben oder zugänglich zu machen.
– Auf Verlangen des Partners sämtliche vom Partner gelieferte Dokumente mit vertraulichem Inhalt oder Muster zurückzugeben oder zu vernichten.
– Ohne vorheriges schriftliches Einverständnis des Partners keine Dokumente mit vertraulichem Inhalt zu kopieren.
Pressemitteilungen und wissenschaftliche Publikationen, die vertrauliche Informationen enthalten, bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Partners.

10. Allgemeine Haftungsbegrenzung

10.1  Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet die WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Erfüllungsgehilfen haften wir jedoch nur, wenn sie eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzen.

10.2 Sämtliche Ansprüche gegen die WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH , gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr, soweit nicht gesetzlich kürzere Verjährungsfristen vorgesehen oder durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingung vereinbart sind.

10.3 Von den vorstehenden Regelungen bleiben Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt
.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

11.1  Erfüllungsort und Gerichtsstand für unsere Lieferungen und Leistungen ist der Geschäftssitz der WITEGA Laboratorien Berlin-Adlershof GmbH (Berlin, BRD).

11.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt nur das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es soll dann anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche gelten, die vom wirtschaftlichen Sinn und Zweck her der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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